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Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm Von Ocker und Rot

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Von Ocker und Rot Stephanie Oppitz (im Folgenden „Von Ocker und Rot“), Ahornstr. 6, 01097 Dresden und den Teilnehmern am Partnerprogramm (im Folgenden „Partner“).

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm Von Ocker und Rot und die Bewerbung der Homepage bzw. der Produkte von Von Ocker und Rot. Von Ocker und Rot stellt dem Partner zur Bewerbung verschiedene Werbemittel zur Verfügung (Textlinks und Banner). Der Partner kann diese Werbemittel in eigener Verantwortung einsetzen.

Für die erfolgreiche Vermittlung von Bestellungen erhält der Partner eine Provision von Von Ocker und Rot, die vom Umsatz der vermittelten Bestellung abhängig ist.

Teilnahme am Partnerprogramm

Um am Partnerprogramm teilnehmen zu können, muss sich der Partner über die dafür von Von Ocker und Rot zur Verfügung gestellten Internet-Seite registrieren. Nach Bestätigung der Anmeldung durch Von Ocker und Rot ist der Partner berechtigt, am Partnerprogramm teilzunehmen. Einen Anspruch des Partners auf Annahme dieses Angebots und Vertragsschluss besteht nicht.

Tracking und Statistiken

Die Shopsoftware von Von Ocker und Rot registriert die Besucher, die über die dem Partner zur Verfügung gestellten Werbemittel die Homepage von Von Ocker und Rot aufrufen (Tracking). Durch das Tracking werden alle Aktivitäten des Partners protokolliert. Der Partner hat in seinem Kundenkonto die Möglichkeit auf entsprechende Statistiken und Reports zuzugreifen.

Vergütung

Die Provision berechnet sich anhand der vom Partner vermittelten Bestellungen und des daraus resultierenden Nettoumsatzes (Brutto-Umsatz abzüglich Umsatzsteuer). Berücksichtigt werden dabei sowohl alle Nettoumsätze, die nach Lieferung komplett vom Kunden behalten werden, sowie alle Nettoumsätze, die nach Teilretouren von den Kunden behalten werden. Die Provision auf diese Nettoumsätze beträgt 5 % für die erste Bestellung und 3% auf die Folgebestellungen des Kunden.

Auszahlung

Von Ocker und Rot zahlt die Provision auf Antrag des Partners auf dessen Bankkonto aus. Der Partner kann die Auszahlung der Provision beantragen, sobald der Provisionsanspruch mindestens 50,00 € netto beträgt. Der Partner stellt eine ordnungsgemäße Rechnung über die Provision an Von Ocker und Rot aus. Von Ocker und Rot wird die Zahlung innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungseingang auf das im Kundenkonto des Partners hinterlegt Bankkonto auszahlen.

Pflichten des Partners

Der Partner darf die von Von Ocker und Rot zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht verändern. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit diesem Partnerprogramm zulässig.

Der Partner verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass Rechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt werden. Ferner verpflichtet sich der Partner, nicht gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, zu verstoßen.

Die Kommunikation bzw. Werbung für dieses Partnerprogramm ist dem Partner nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, der aktuellen Rechtsprechung und den Vorschriften zum Verbraucherschutz gestattet.

Weiterhin verpflichtet sich der Partner, im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen neben dem Ersatz eventuell hierdurch verursachter Schäden solche angemessenen Kosten und Aufwände zu tragen, die Von Ocker und Rot zur Wahrung seiner Interessen, auch durch die hierdurch verursachte Inanspruchnahme durch einen Dritten, entstehen. Bei Veröffentlichung der Links/Banner auf Deiner Website muss klar erkennbar sein, dass es sich dabei um Werbung handelt.

Beraterinnen müssen ihre Kundinnen darüber informieren, dass sie eine Provision für die vermittelten Käufe erhalten.

Eine Veröffentlichung der Links/Banner auf facebook-Seiten oder Gruppen, die mit Von Ocker und Rot in Verbindung stehen, ist nicht gestattet.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Partner und Von Ocker und Rot wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Beide Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von zehn Werktagen zu kündigen.

Ab Wirksamkeit der Kündigung werden dem Partner keine Provisionen mehr gezahlt. Ein eventuell vorhandenes Provisionsguthaben wird dem Partner nach Vertragsende innerhalb von zehn Tagen ausgezahlt.

Haftungsfreistellung

Der Partner stellt Von Ocker und Rot von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen Dritter und sonstige Ansprüche sowie jedwede damit in Verbindung stehenden Kosten sowie Aufwände frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) des Partners herbeigeführt worden sind. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte oder Rechte Dritter.

Vertraulichkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemachten geschäftlichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Anpassung Teilnahmebedingungen

Von Ocker und Rot behält sich das Recht auf jederzeitige Anpassung der Teilnahmebedingungen vor. Anpassungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein so kann er dies innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anpassung mitteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als akzeptiert.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutscher Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Dresden.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.